Infos zur elektronischen Patientenakte (ePA)
(letztes Update: 26.09.2026)
In Deutschland wurde die Einführung einer "elektronischen Patientenakte" (ePA) mit Zentraldatenspeicherung gesetzlich festgelegt. Dabei handelt es sich um digitale Gesundheitsakten in einer "Cloud" - und nicht, wie viele meinen, auf der Krankenversicherungskarte.
Diese Cloud-Akten wurden Anfang 2025, ohne vorher nachzufragen, für über 70 Millionen für gesetzlich Versicherte automatisiert angelegt. Nur Privatpatienten werden gefragt, ob sie das Anlegen einer ePA wünschen.
Der Grundgedanke einer elektronischen Patientenakte wirkt auf den ersten Blick sehr sinnvolll und gerne hätten auch wir eine gut funktionierende, patientenfreundliche ePA in unserer Praxis. Die Umsetzung so großer Digitalprojekte sollte jedoch unbedingt mit hoher Sorgfalt, Sicherheit und fachgerecht erfolgen. Leider sehen wir dies bei der deutschen ePA so nicht als ausreichend gegeben an und wir teilen die Bedenken vieler Patientenrechtsvertreter, Juristen, Datenschützer, Ärzte und IT-Experten. Das deutsche "Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht" (BfDS) fasst die ePA-Problematik für Sie hier kompakt zusammen.
Viele Patienten wissen auch nicht, dass ihre Gesundheitsdaten aus der ePA beispielsweise zu nicht näher bestimmten "Forschungszwecken" an Dritte, auch ins Ausland, weitergegeben werden sollen. Dazu eine IT-Expertin des CCC: "Mehrheit weiß nichts von Weitergabe von Gesundheitsdaten".
In KI-Zeiten ist der Mißbrauch von vertraulichen, sensiblen (Gesundheits-)Daten leider keine abstrakte Gefahr mehr, sondern sehr real:
- Im März 2026 hat ein Cyberangriff auf einen Softwareanbieter in Frankreich zur Offenlegung von ca. 15 Millionen Patientendaten, darunter auch persönliche Arztnotizen, geführt.
- Im August 2026 hat Polen einen der größten Cyberangriffe in der Geschichte des Landes gemeldet, dabei wurden medizinische und personenbezogene Daten von 19 Millionen Bürgern kompromittiert.
- Zwischen dem 7. und 12. August 2026 kam es zu einem Cyberangriff auf Netze der Berliner Verwaltung, bei dem in erheblichem Umfang Daten kopiert und nun öffentlich gemacht wurden.
- Vertrauliche Gesundheitsdaten werden z.B. in den USA bereits heute grossflächig für Repressionen genutzt - siehe hier.
Im schlimmsten Fall können gehackte Gesundheitsdaten für Erpressung, Identitätsdiebstahl, gezielte Betrugs- und Diffamierungskampagnen oder sogar für Manipulationen im Behandlungskontext missbraucht werden – mit potenziell existenziellen Folgen für die Betroffenen.
Aufgrund solcher und vieler weiterer kritischer Erfahrungen halten wir es für keine gute Idee, zig Millionen Gesundheitsdaten in einer zentralen digitalen Sammelstelle zusammenzuführen, denn auch die zentrale Datensammlung der deutschen ePA stellt ein geradezu ideales Ziel für Cyberkriminelle dar. Eine ePA wäre statt dessen auch dezentral auf der Krankenversichertenkarte möglich - damit wäre die Gefahr von Massen-Hacks durch Kriminelle sehr stark reduziert.
Die Unsicherheiten zu ePA-Datenschutzfragen haben sich seit August 2026 noch weiter verschärft: Für alle EU-Mitgliedstaaten wurde die „E‑Evidence-Verordnung“ verbindlich. Diese beinhaltet Zugriffsoptionen für ausländische Strafverfolgungs-Behörden auf Cloud‑Infrastrukturen wie z.B. auch die deutsche „elektronische Patientenakte“ (ePA). Auch die Bundesärztekammer berichtet zu diesem Thema und den möglichen fatalen Folgen für die ärztliche Schweigepflicht. Darüber hinaus bestehen immer noch eine ganze Reihe ungeklärter juristischer Fragestellungen, z.B. zu den ePA´s von Kindern und Jugendlichen und den damit verbundenen Fragen zur informationellen Selbstbestimmung.
Doch nicht nur die Sicherheit, auch die Funktionalität der deutschen ePA lässt sehr zu wünschen übrig: Das Dokumentationskonzept wirkt wenig durchdacht und es gab bereits wiederholt erhebliche technische Probleme. Wir sehen bis heute keinen echten Mehrwert für unsere Patienten sondern eher einen "Zeitfresser" in den Arztpraxen, der zudem sehr kostspielig ist und aus Ihren Versicherten- oder Steuergeldern bezahlt wird.
Ausser den benannten Risiken durch Kriminelle und unerwünschte Datenabflüsse gibt es auch noch weitere "Nebenwirkungen" der ePA: Politik und Krankenkassen versprechen sich von ihr vor allem auch Kostenspareffekte, z.B. durch eine "digitale Patientensteuerung". So ist z.B. eine "Digitale Ersteinschätzung" geplant: Damit soll nach dem Willen einiger deutscher Gesundheitspolitiker ein "digitaler Fragenkatalog" der "Schlüssel zum Facharztzugang" für gesetzlich versicherte Patienten werden. Menschen mit schweren Erkrankungen und deren Angehörige haben aber oft keine Ressourcen, sich durch normierte, möglicherweise unverständliche Fragen zu klicken oder gar mit Telefon-Bots zu kommunizieren um das gesundheitliche Anliegen zu klären. Wir befürchten, dass sich das deutsche Gesundheitswesen mit solchen Ansätzen eher hin zu einer durchregulierten und normierten "Discounter-Medizin" entwickelt und eine ganzheitliche, menschliche Medizin dabei auf der Strecke bleibt. In Verbindung mit einem politischen Sozial-Sparkurs können sich dann auch die Wartezeiten für Patienten auf ihren Arzt- oder Psychotherapeutentermin weiter drastisch erhöhen.
Nicht akzeptabel erscheint uns zudem, dass viele Informationen zur ePA in Deutschland heute nicht mehr transparent gemacht werden - die Zahlen zu den steigenden Widersprüchen der Patienten wurden nur zu Beginn veröffentlicht. So schafft man jedenfalls kein Vertrauen der Menschen in neue IT-Datentechnologien.
Aus diesen Gründen raten wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt von einer Nutzung der "deutschen ePA" ab.
Dies gilt in besonderem Maß auch für Patienten mit psychischen Erkrankungen, denn die Diagnosen und Befunde in diesem Bereich sind besonders sensibel und geeignet, Sie zu stigmatisieren. Schon bereits Medikations- oder Abrechnungsdaten in der ePA können Rückschlüsse auf Ihre psychischen Erkrankungen zulassen. Durch einen dokumentierten Widerspruch können Sie die Einstellung solcher Daten zwar verbieten, die Inhalte Ihrer ePA sollten dann aber zur Sicherheit regelmäßig von Ihnen kontrolliert werden.
Am einfachsten und sichersten erscheint es aus unserer Sicht deshalb, wenn Sie Ihre ePA ingesamt wieder löschen lassen, das ist Ihr gutes Recht.
Damit bereits angelegte ePA´s für Sie oder Ihre Kinder wieder gelöscht werden, müssen Sie dies aktiv bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Hier finden Sie dazu Infos und Musterformulare zum Download für alle gesetzlichen deutschen Krankenkassen.
Gut zu wissen dabei: Gesetzlich ist verankert , dass Ihnen durch die Nicht-Nutzung der ePA keine weiteren Nachteile entstehen dürfen. Und: Wenn es später mal eine bessere ePA -Version gibt, haben Sie auch jederzeit das Recht auf êine Neuanlage.
Mit Ihren weiteren Fragen zur komplexen ePA-Thematik können Sie sich gerne an uns wenden.